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Neue Pflichten für das Online- und Offline-Geschäft

Auf Online Händler kommen ab 1. Februar 2017 neue Informationspflichten zu. Im Offline-Geschäft gelten bereits seit Jahresbeginn neue Vorschriften.

Die alten Kassen haben seit Ende 2016 ausgedient. Seither sind elektronische Kassen Pflicht, bei denen auf jeden einzelnen Posten zugegriffen werden kann. Wer also noch ein altes Kassensystem einsetzt, sollte schnell reagieren und mindestens den Steuerberater konsultieren, wenn er das Risiko von Zuschätzungen durch das Finanzamt vermeiden möchte.

Im Online Handel muss ab Februar eine aktualisierte Schlichtungsinformation für Kunden leicht erreichbar sein. Einzelheiten finden sich u.a. im shopbetreiber-blog.de und natürlich auch beim IT Anwalt Ihres Vertrauens. Beim shopbetreiber-blog gibt es auch ein kostenloses Whitepaper zum downloaden.

Screenshot von shopbetreiber-blog.de vom 9.1.2017
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