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Löschen Sie eigentlich?

Dass man personenbezogene Daten nicht unendlich lang speichern darf, dürfte hinlänglich bekannt sein. Aber wann muss man löschen und wie?

Personenbezogene Daten müssen gelöscht werden, wenn sie nicht mehr benötigt werden. Endet eine Geschäftsbeziehung und sind alle Aufbewahrungs- und Gewährleistungspflichten abgelaufen, dann sind personenbezogene Daten zu löschen.

Ganz so einfach ist das in modernen IT Systemen aber nicht, denn in diversen Statistiken und Langzeitauswertungen dürfen die Daten ja nicht plötzlich ganz verschwinden.

Eine denkbare Lösung besteht im "Ausblanken" aller personenbezogenen Daten. Dann funktionieren auch die Statistiken und der Datenschutz.

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Wie Sie den Anforderungen des Art. 4 KI-Verordnung pragmatisch gerecht werden können und zugleich die KI-Kenntnisse der Mitarbeiten erweitern.

Inhalte kurz & knapp:
• Was ist AI Literacy / Art 4 EU‑KI‑Verordnung
• Funktionsweise & Grenzen von KI
• Chancen, Risiken 
• Rechtliche Rahmenbedingungen
• Transparenzpflicht, Datenschutz & mehr

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• Kostenbeitrag/Person 144 € zzgl. 19 % MwSt.
(Für ClubWebMan®‑ & ContentFactory‑Kunden übernimmt GKMB 75% des Kostenbeitrags)

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