EU Streitschlichtung ein Erfolg?

Einer gestern veröffentlichten Pressemitteilung der EU kann man entnehmen, dass die im Februar 2016 eingerichtete Streitschlichtungs-Stelle für Onlinegeschäfte ein großer Erfolg sei. Wirklich?

In einem Jahr haben sich laut EU 24000 Onlinekunden an die Streitschlichtungs-Stelle gewandt. Das wird in Brüssel als Erfolg gewertet. Da bleibt nur die Frage, wieviele Streitigkeiten denn beigelegt werden konnten. Dazu mochte die EU sich wohl bislang nicht äußern. Es wird auf einen für Ende 2017 vorgesehenen ausführlichen Bericht verwiesen.

Die Plattform ist seit ihrer verspäteten Einführung heftig umstritten. Und das nicht nur weil die teilnehmenden Betriebe auch dann die Verfahrenskosten tragen müssen, wenn sie Recht bekommen.

Deshalb wird es wohl auch in Zukunft so bleiben, dass der Onlinehandel sich der Abmahngefahr dadurch entzieht, dass man darauf hinweist, nicht an dem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen. Das vermeidet zwar keine Rechtsstreitigkeiten, ermöglicht dann aber wenigstens die Klärung bei einer mit dem nationalen Recht vertrauten Instanz.

Genau für diese Situation mag sich bald eine neue  Abmahnfalle auftun. Die EU hat in ihrem für das Jahresende angekündigten Bericht vor, Maßnahmen für eine bessere Promotion der Streitschlichtungsplattform vorzuschlagen. Es ist schwer vorstellbar, dass das ohne neue zusätzliche Informationspflichten des Handels abgehen wird. Also Augen auf bei der Online Geschäftsabwicklung.

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