Entwarnung? Weitgehend, aber Umsicht ist dennoch geboten.

Vom Ende des freien Internets war die Rede, nachdem das LG Hamburg in einem Beschluss einem Linksetzer eine Verantwortung für Urheberrechtsverstöße der verlinkten Seite zusprach.

Der von uns wegen seiner Fachkunde sehr geschätzte IT Anwalt Carsten Ulbricht hat uns gestern in einem telefonischen Beratungsgespräch beim richtigen Umgang mit dem Beschluss unterstützt. 

Alle wichtigen Informationen dazu finden sich in Ulbricht's Recht 2.0 blog. Unser Fazit: 

 

  • Offenkundig das Urheberrecht verletzende Websites auf keinen Fall verlinken. Da haftet man mit ziemlicher Sicherheit.
  • Bei der Verlinkung seriöser Seiten ohne offenkundige Urheberrechtsverletzung sollte das Risiko überschaubar bleiben. Schlimmstenfalls wird man in einer rechtlichen Auseinandersetzung darlegen müssen, dass eine Urheberrechtsverletzung nicht erkennbar war. 
  • Keinesfalls in einem Rechtsstreit eine "das geht mich nichts an" Position einnehmen. In einem solchen Fall lieber einen Fachanwalt hinzuziehen. 
Screenshot von www.rechtzweinull.de
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