Bitterböse neue Abmahnfalle betrifft (fast) alle Kunden

Verlinkungen auf andere Webseiten können teuer werden, nachdem das LG Hamburg in einem kürzlich bekanntgegebenen Urteil festgestellt hat, dass man für Urheberrechtsverletzungen auf der verlinkten Seite mit haftet.

Vom Urteil betroffen sind alle Websites, bei denen der Herausgeber eine Gewinnerzielungsabsicht hat. Wer also neue Kunden oder Mitglieder werben möchte, Produkte oder Dienstleistungen verkaufen will oder einen Online-Shop betreibt dürfte dazu gehören. Bis auf wenige Ausnahmen betrifft es also alle unsere Kunden.

Das Gericht verlangt im Urteil "zumutbare Nachforschungen" ob auf der verlinkten Webseite Urheberrechtsverletzungen vorliegen.

Ob einmal nachfragen reicht? Dazu sagt das Urteil nichts.

Ob man immer wieder mal nachfragen muss, weil ja eine Urheberrechtsverletzung auch erst nach der Verlinkung passieren könnte? Dazu sagt das Urteil auch nichts.

Ziemlich sicher wird es also weitere Streitfälle zum Thema geben. 

Auch ziemlich sicher: Abmahnungen werden nicht lange auf sich warten lassen. Wahrscheinlich ist das Risiko höher, als dass man konkret verklagt wird.

Was ist zu tun?

Sicher ist, dass ein "Wir haften nicht für fremde Inhalte"-Disclaimer, wie man ihn auf vielen Webseiten findet, nicht helfen wird. Der hat übrigens noch nie geholfen, wenn es Ernst wurde.

Im Zweifel eine Verlinkung wegzulassen, dürfte der sicherste Weg sein. Bleibt die Frage, wann Zweifel angebracht sind. Auf alle Links zu verzichten, kann wohl keine Lösung sein, weil Verlinkungen nun einmal ein Wesensmerkmal des Webs sind.

Um es offen zu sagen, wir fangen auch erst an, eine Methode des "zumutbaren Nachforschens" zu erarbeiten. 

Das Thema wird uns alle weiter beschäftigen, da eine Revision des Urteils im Hinblick auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs eher unwahrscheinlich ist.

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