Ärger für Online-Shop-Betreiber

Als Betreiber eines Online-Shops sollte man tunlichst darauf achten, seinen gesetzlich vorgeschriebenen Pflichten nachzukommen - sonst droht eine Abmahnung!

Was viele Online-Shop-Betreiber noch nicht wissen:

 

  • Ein Online-Shop muss seinen Webseitenbesuchern mittlerweile einen klickbaren link zu einer "Online-Streitbeilegungsplattform" anbieten - die Textform ohne direkte Verlinkung auf die Plattform reicht nicht mehr aus.
  • Werden Nahrungsmittel im Online-Shop angeboten, dürfen die für diese Produkte relevanten Allergenhinweise nicht fehlen.
  • Die Anforderungen an eine "Widerrufsbelehrung" wurden vom Gesetzgeber überarbeitet. Ohne Muster-Widerrufsformular hat der Online-Shop-Betreiber im Zweifelsfall schlechte Karten.
  • Weitere Fallstricke lauern beim "Gewährleistungsrecht" und bei den Angaben zum "Versand". Wenn Sie sicher gehen wollen, dass Sie mit Ihrem Online-Shop allen Pflichten nachkommen, fragen Sie einen auf das Fernabsatz- und das E-Commerce-Recht spezialisierten Anwalt.
Quelle: Fotolia.com © Marco2811
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