Ärger für Online-Shop-Betreiber
Als Betreiber eines Online-Shops sollte man tunlichst darauf achten, seinen gesetzlich vorgeschriebenen Pflichten nachzukommen - sonst droht eine Abmahnung!
Was viele Online-Shop-Betreiber noch nicht wissen:
- Ein Online-Shop muss seinen Webseitenbesuchern mittlerweile einen klickbaren link zu einer "Online-Streitbeilegungsplattform" anbieten - die Textform ohne direkte Verlinkung auf die Plattform reicht nicht mehr aus.
- Werden Nahrungsmittel im Online-Shop angeboten, dürfen die für diese Produkte relevanten Allergenhinweise nicht fehlen.
- Die Anforderungen an eine "Widerrufsbelehrung" wurden vom Gesetzgeber überarbeitet. Ohne Muster-Widerrufsformular hat der Online-Shop-Betreiber im Zweifelsfall schlechte Karten.
- Weitere Fallstricke lauern beim "Gewährleistungsrecht" und bei den Angaben zum "Versand". Wenn Sie sicher gehen wollen, dass Sie mit Ihrem Online-Shop allen Pflichten nachkommen, fragen Sie einen auf das Fernabsatz- und das E-Commerce-Recht spezialisierten Anwalt.